VERORDNUNG (EU) 2023/956 · LIVE-SCHEMA
Gemessen an den aktuellen EU-Vorschriften
Ihr Ergebnis wird anhand der aktuellen regulatorischen Anforderungen des EU-CBAM kontrolliert. Die Richtigkeit der zugrunde liegenden Daten bleibt Ihre Verantwortung.
Wir überführen Rohdaten zu Emissionen in vorbereitete CBAM-XML-Dateien, kontrolliert anhand der von der Kommission festgelegten Erklärungsstruktur, damit Ihre Sendungen abgefertigt werden und Ihr EU-Käufer die Datei auf Anhieb akzeptiert.
Wir erzeugen eine maschinenlesbare XML-Erklärung mit vollständig erhaltener Vorläuferstoff-Kette, keinen PDF-Bericht und keine Tabellenvorlage.
Standardwerte: Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 · Aktualisiert am 17. Dez. 2025
Ihr EU-Käufer erhält die XML-Datei direkt in seinem Carbon Mandate Einführerportal.
Sie haben gesehen, wie es funktioniert
Wir erstellen die Datei. Die Verlässlichkeit liegt darin, wie gemessen wird und wo unsere Verantwortung beginnt und endet.
VERORDNUNG (EU) 2023/956 · LIVE-SCHEMA
Ihr Ergebnis wird anhand der aktuellen regulatorischen Anforderungen des EU-CBAM kontrolliert. Die Richtigkeit der zugrunde liegenden Daten bleibt Ihre Verantwortung.
MENSCHLICHE FREIGABE FÜR JEDE ERKLÄRUNG
Bei betreuter Erstellung kontrolliert eine Fachkraft jede Erklärung anhand der Schema- und Inhaltsregeln, bevor sie Ihren Importeur erreicht.
ERSTELLER · NICHT PARTEI, DIE DIE ERKLÄRUNG VORLEGT · KEINE PRÜFSTELLE
Wir erstellen die XML-Datei und leiten sie an Ihren Importeur weiter. Sie legen sie beim CBAM-Register vor - wir legen niemals in Ihrem Namen vor.
STOCKHOLM · EU-JURISDIKTION · AES-256
Alles wird in der EU verarbeitet. Hochgeladene Dateien werden 30 Tage nach dem Upload automatisch gelöscht. Wir behalten nur die Ergebniszusammenfassung und Ihre Kontaktdaten.
Carbon Mandate ist ein in Großbritannien registrierter CBAM-Spezialist. Wir tun eine Sache - die Erstellung von CBAM-XML-Dateien - und halten sie bei jeder Änderung der EU-Vorschriften aktuell. Über Carbon Mandate →
FAQ
CBAM wird vom in der EU registrierten Einführer gezahlt und vorgelegt. Die Datei, die er einreicht, beruht jedoch auf Emissionsdaten auf Anlagenebene, die der Ausführer außerhalb der EU bereitstellt. Fehlen Ihre Daten oder sind sie fehlerhaft, greift Ihr EU-Käufer auf Standardwerte zurück, und die Kosten landen im nächsten Vertrag wieder bei Ihnen.
Wir sind Ersteller, nicht Partei, die die Erklärung vorlegt, und niemals die Prüfstelle. Fachlich geprüfte Daten auf Anlagenebene gehen ein; eine maschinenlesbare CBAM-XML-Datei kommt heraus. Ihr EU-Käufer reicht sie als zugelassener CBAM-Anmelder ein.
Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956 umfasst Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff, einschließlich nachgelagerter Waren wie Schrauben, Rohre und Profile.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 sieht einen Zuschlag auf den Standard-Emissionswert vor, um die Meldung tatsächlicher Werte zu fördern: 10 % im Jahr 2026, 20 % im Jahr 2027 und ab 2028 30 % für Eisen und Stahl, Aluminium und Zement. Die Standardwerte selbst liegen üblicherweise deutlich über den tatsächlichen Werten auf Anlagenebene, sodass die CBAM-Kosten pro Tonne erheblich höher sind, wenn gemessene Anlagendaten fehlen.
Nein. Wir legen niemals vor und wir prüfen niemals. Wir erstellen die Daten und die XML-Datei; Ihr EU-Käufer reicht sie als zugelassener CBAM-Anmelder gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2023/956 (geändert durch die Verordnung (EU) 2025/2083) ein.
AUSFÜHRERPROTOKOLL
Lassen Sie nicht zu, dass Formatierungsfehler Ihre Ladung an der Grenze blockieren. Leiten Sie uns Ihre Produktionsaufzeichnungen weiter und stellen Sie Ihrem europäischen Einführer eine maschinenlesbare Einreichungsdatei bereit. Wir verarbeiten die Daten; Ihr Käufer nimmt die Vorlage vor.
Reg (EU) 2023/956 · IR (EU) 2025/2621 · IR (EU) 2025/2620 · Reg (EU) 2025/2083Kein Exporteur? Wenn Sie der EU-Importeur sind, der diese Dateien erhält: Lösungen für Importeure