Die Branchen
Sechs erfasste Branchen.
Sechs Methodiken.
Jede in Anhang I des CBAM genannte Branche bringt ihre eigene Standardwerttabelle, Aufschlagsbehandlung und Prüfungsanforderung mit. Mandate werden nach dem Expositionsprofil der Branche besetzt, nicht nach generischen Vorlagen.
Erfasste Sektoren
Zement
Klinkerbasierte Standardwerte je Ursprungsland. Kalzinierung sowie Brennstoffverbrennung im Drehrohrofen prägen das Emissionsprofil maßgeblich.
Eisen & Stahl
Nach Produktionsroute differenziert: Hochofen + Sauerstoffaufblasverfahren, direktreduziertes Eisen, Elektrolichtbogenofen. Indirekte Emissionen aus Strom fallen im endgültigen Regime nicht in den Anwendungsbereich des CBAM.
Aluminium
Primäraluminium ist stromintensiv: indirekte Emissionen aus der Elektrolyse dominieren. Die Standardwerte erfassen die Route über die Schmelzhütte; Sekundäraluminium hat eine eigene Benchmark.
Düngemittel
Mehrstufige chemische Kette: Ammoniak, Harnstoff, Ammoniumnitrat, Mischdüngemittel. Jede Stufe weist ihre eigene Emissionsintensität auf, rückführbar auf die Synthesegasroute.
Wasserstoff
Die Produktionsroute ist ausschlaggebend: grauer Wasserstoff aus Dampfreformierung (SMR), blauer Wasserstoff aus SMR mit CCS, grüner Wasserstoff aus Elektrolyse. Fehlen geprüfte Primärdaten, spiegeln die Standardwerte die emissionsintensivste Route wider.
Strom
Grenzüberschreitende Stromflüsse. Standardwerte gemäß IR (EU) 2025/2621 Anhang III, von anderen CBAM-Waren getrennte Methodik. Die Anpassung für die kostenlose Zuteilung beträgt gemäß IR (EU) 2025/2620 null.
Hinweise
Übergreifende regulatorische Hinweise.
Gemäß Verordnung (EU) 2023/956 Art. 2(3). Unterhalb des Schwellenwerts gilt CBAM auf Sendungsebene nicht - eine Überwachung der kumulierten Einfuhren bleibt jedoch erforderlich.
Der CBAM-Faktor steigt gemäß Verordnung (EU) 2023/956 Art. 36 von 2,5 % (2026) auf 100 % (2034). Die Abgabepflicht skaliert entsprechend.
Standardwerte sind länderspezifisch. Ist der Ursprung nicht aufgeführt, gelten gemäß IR (EU) 2025/2621 die Standardwerte für "Andere Länder und Gebiete".
Tatsächliche Emissionen müssen gemäß IR (EU) 2025/2546 und DR (EU) 2025/2551 von einer akkreditierten Stelle geprüft werden, um Standardwerte zu ersetzen.
Kontakt
Kontakt nach Branchenbelastung.
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