UK CBAM · Zwei Spuren bis 2028
Das UK CBAM läuft bis zum 30. Juni 2028 auf zwei Spuren.
Ein Übergangsinstrument ändert für die ersten achtzehn Monate Schedule 17 des Finance Act 2026: andere Abrechnungszeiträume, andere Fristen, ein anderer Registrierungstermin. Am 1. Juli 2028 läuft die Änderung aus und die dauerhaften Regeln gelten unverändert.
Zwei Spuren, ein Wendepunkt
Die Carbon Border Adjustment Mechanism (Transitory Provision) Regulations 2026 ändern Schedule 17 des Finance Act 2026. Sie gelten für CBAM-Abgaben, die in dem Zeitraum entstehen, der am 1. Januar 2027 beginnt und am 30. Juni 2028 endet, sowie für Erklärungen in Bezug auf Abrechnungszeiträume, die an oder vor diesem Datum enden.
SI 2026/830 reg 1(3) bis (4)Die Änderung tritt außer Kraft. Abrechnungszeiträume sind die Zeiträume von drei Monaten, die am Ende von März, Juni, September und Dezember enden. Erklärung und Zahlung sind jeweils vor Ablauf des letzten Arbeitstags des zweiten Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums fällig.
FA 2026 Sch 17 paras 6(2), 6(3), 7(2)Der datierte Zeitstrahl
- 1. Jan. 2027UK-CBAM gilt
Part 5 des Finance Act 2026 gilt für Waren, die am oder nach dem 1. Januar 2027 in das Vereinigte Königreich eingeführt werden.
FA 2026 s.158(1) - 1. Jan. - 31. Dez. 2027Erster Abrechnungszeitraum
Zwölf Monate, kein Quartal. Das Übergangsinstrument setzt an dessen Stelle einen einzigen Zeitraum 2027, der am 1. Januar 2027 beginnt und am 31. Dezember 2027 endet.
SI 2026/830 reg 2(3) · Sch 17 para 6(2)(a) - 31. Jan. 2028Registrierungsfrist für Auslöser im Jahr 2027
Für eine Person, die die Registrierungspflicht im Jahr 2027 auslöst, wird die dauerhaft geltende 30-Tage-Frist durch ein festes Datum ersetzt: 31. Januar 2028.
SI 2026/830 reg 2(2) · Sch 17 para 2(4) - 31. März 2028Zweiter Abrechnungszeitraum endet
Der Zeitraum, der am 1. Januar 2028 beginnt und am 31. März 2028 endet. Erklärung und Zahlung sind jeweils vor Ablauf des 31. Juli 2028 fällig.
SI 2026/830 reg 2(3) und 2(4) - 31. Mai 2028Erste Steuererklärung, erste Zahlung
Beide werden für den Abrechnungszeitraum 2027 vor Ablauf des 31. Mai 2028 fällig - fünf Monate nach Ende dieses Zeitraums.
SI 2026/830 reg 2(3) und 2(4) · Sch 17 paras 6(3), 7(2) - 30. Juni 2028Dritter Abrechnungszeitraum endet
Der Zeitraum, der am 1. April 2028 beginnt und am 30. Juni 2028 endet. Steuererklärung und Zahlung sind beide vor Ablauf des 29. September 2028 fällig - das Datum ist im Rechtsakt festgeschrieben und nicht daraus berechnet.
SI 2026/830 reg 2(3) und 2(4) - 30. Juni 2028Der Wendepunkt - die Änderung läuft aus
Die vorübergehende Änderung endet hier. Sie erfasst Abgaben, die bis einschließlich 30. Juni 2028 entstehen, sowie Steuererklärungen für Abrechnungszeiträume, die mit oder vor diesem Datum enden. Nichts danach wird geändert.
SI 2026/830 reg 1(3) bis (4) - Ab 1. Juli 2028Dauerhafter vierteljährlicher Rhythmus
Abrechnungszeiträume sind die Dreimonatszeiträume, die am Ende von März, Juni, September und Dezember enden. Steuererklärung und Zahlung sind beide vor Ablauf des letzten Werktags des zweiten Monats nach Ende des Zeitraums fällig.
FA 2026 Sch 17 paras 6(2), 6(3), 7(2)
Vorübergehend gegen dauerhaft
Zwölf Monate für 2027, dann zwei Quartale im Jahr 2028-1. Januar bis 31. März und 1. April bis 30. Juni.
Drei Monate, endend am Ende von März, Juni, September und Dezember.
Im Rechtsakt festgeschriebene Termine: 31. Mai 2028, 31. Juli 2028, 29. September 2028.
Vor Ablauf des letzten Werktags des zweiten Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums.
31. Januar 2028 für eine Person, die die Registrierungspflicht im Jahr 2027 auslöst.
Vor Ablauf von 30 Tagen, beginnend mit dem Tag, an dem die Person die Registrierungspflicht erstmals ausgelöst hat.
Was die Registrierungspflicht auslöst
Eine Person muss sich bei HMRC registrieren, wenn sie die Registrierungspflicht auslöst. Schedule 17 legt zwei Tatbestände fest, von denen einer genügt. Beide bemessen sich nach dem Gesamtwert der CBAM-Waren, die im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit in das Vereinigte Königreich eingeführt werden.
£50,000Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Es ist der erste Tag des Monats, und die Person hat in den vorangegangenen 12 Monaten im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit CBAM-Waren mit einem Gesamtwert von 50.000 £ oder mehr in das Vereinigte Königreich eingeführt.
FA 2026 Sch 17 Abs. 2(2)(a)Es wird erwartet, dass die Person vor Ablauf eines Zeitraums von 30 Tagen CBAM-Waren mit einem Gesamtwert von 50.000 £ oder mehr einführt.
FA 2026 Sch 17 Abs. 2(2)(b)Eine Person, die die Registrierungspflicht auslöst, muss sich vor Ablauf des Zeitraums von 30 Tagen registrieren, der mit dem Tag beginnt, an dem die Person die Registrierungspflicht erstmals ausgelöst hat. Bei einer Auslösung im Jahr 2027 tritt an die Stelle dieser Frist der 31. Januar 2028.
FA 2026 Sch 17 Abs. 2(4) · SI 2026/830 reg 2(2)Noch nicht geklärt
Wie die in CBAM-Waren enthaltenen Emissionen zu bestimmen und nachzuweisen sind, bleibt Vorschriften überlassen, die zudem verlangen können, dass Angaben von einer bestimmten Person oder Stelle geprüft werden. Die drei im Juli 2026 erlassenen CBAM-Rechtsakte - SI 2026/802, SI 2026/809 und SI 2026/830 - wurden auf Grundlage anderer Ermächtigungen erlassen.
FA 2026 Sch 17 Abs. 10(1) und 10(2)(h)Das Gesetz definiert die in einer CBAM-Ware enthaltenen Emissionen als Emissionen, die ihrer Herstellung zuzurechnen sind, und überlässt die Bedeutung von „zurechenbar“ - einschließlich Emissionen aus Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Herstellung ausgeführt werden - den Vorschriften des Treasury. Bis zu deren Erlass steht die Behandlung indirekter Emissionen nicht fest.
FA 2026 s.148(1) bis (3)UK CBAM · JANUAR 2027
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HMRC hat die Datenanforderungen noch nicht veröffentlicht. Sobald dies geschieht, senden wir Ihnen, was sich geändert hat und was das für Ihre Einfuhren bedeutet. Nur UK CBAM - nichts zum EU-Regime und nicht mehr als das.