LIVE
CBAM CERT · Q2 2026€75.28/tSURRENDER30 SEP 2027CERT PURCHASE OPENS1 FEB 2027Reg (EU) 2023/956ACTIVEIR (EU) 2025/2621ACTIVEIR (EU) 2025/2620ACTIVEReg (EU) 2025/2083ACTIVEXSDMONITOREDSECTORS IN SCOPE6

02 // Die Methodik

Vom Bereitschaftsscan zur einreichungsfertigen Erklärung - ein Mandat.

Eine zwölfwöchige Abfolge von der Bereitschaft der Lieferkette bis zu einer CBAM-Erklärung, die Ihr EU-Einführer beim CBAM-Register vorlegt. Keine Phase beginnt ohne schriftliche Bestätigung des Umfangs. Kein Ergebnis wird ohne den in den Arbeitspapieren zitierten regulatorischen Bezug herausgegeben.

Reg (EU) 2023/956 · IR (EU) 2025/2620 · IR (EU) 2025/2621 · Reg (EU) 2025/2083

Woche 01

01

Erfassung der Betroffenheit

Art. 7 · Reg (EU) 2023/956

Sektorströme werden dem CBAM-Anwendungsbereichsregister zugeordnet. Die Datenreife wird Sendung für Sendung geprüft. Die Zahlungspflicht wird über den Aufschlagspfad 2026 → 2028 anhand der aktuellen ETS-Referenz prognostiziert.

Register der Sektorbetroffenheit
KN-codiert · je Ursprungsland
Lückenbericht zu Standardwerten
Je Sendung · Delta der Primärdaten quantifiziert
Prognose der Zahlungspflicht 2026 → 2028
ETS-verankert · Aufschlagsplan nachverfolgt

Woche 04

02

Anlagen-Onboarding

Anhang IV · DVO (EU) 2025/2620 · DVO (EU) 2025/2621

Lieferanteneinbindung, strukturiert nach den Berechnungsmethoden des Anhangs IV. Erfassung von Tätigkeits-, Brennstoff- und Prozessemissionsdaten auf Anlagenebene. Governance der Lieferkettennachweise wird auf den Standard der Prüfstelle gebracht, bevor der erste Erklärungszyklus beginnt.

Kit zur Lieferanteneinbindung
Mehrsprachig · Vorlagen nach Anhang IV
Emissionsdaten auf Anlagenebene
Tätigkeit · Brennstoff · Prozess · sektorspezifisch
Governance der Lieferkettennachweise
Prüfpfad nach dem Standard akkreditierter Prüfstellen

Woche 12

03

Endgültige Übergabe

Art. 6 · VO (EU) 2023/956 · DVO (EU) 2025/2621 · VO (EU) 2025/2083

Geprüftes Nachweispaket wird zusammengestellt. Die CBAM-Erklärung wird erstellt, mit dem Einfuhrregister abgeglichen und dem EU-Einführer als maschinenlesbares XML übergeben, kontrolliert gegen das vorläufige Jahresberichtsschema von Carbon Mandate, zur Übermittlung an das CBAM-Register. Die Nachweise halten der Überprüfung nach Artikel 19 und der Prüfung durch die Kommission von vornherein stand.

Geprüftes Nachweispaket
Freigabe durch akkreditierte Prüfstelle · DVO (EU) 2025/2621
Übergabe als maschinenlesbares XML
EU-Einführer übermittelt · 30. September 2027 für Einfuhren 2026
Prüfungssicherer Nachweispfad
VO (EU) 2023/956 Art. 19: überprüfungsbereit

Der Zyklus

Jährliche Erklärung. Vierteljährliche Zertifikatsdeckung.

Jährliche Erklärung
30 September 2027

Frist für die erste endgültige Erklärung gemäß VO (EU) 2025/2083 (Omnibus). Umfasst die Einfuhren 2026. Folgezyklen jährlich.

Vierteljährliche Deckung
≥50% held

Gemäß Art. 22 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2023/956 in der durch die Verordnung (EU) 2025/2083 geänderten Fassung. Ab 2027 muss der zugelassene CBAM-Anmelder zum Ende jedes Quartals Zertifikate in einer Menge halten, die mindestens 50 % der grauen Emissionen der seit Beginn des Kalenderjahres eingeführten Waren entspricht. Im Jahr 2026 besteht keine vierteljährliche Haltepflicht.

Abgabe · Abgleich
At declaration

Endgültige Abgabe mit der jährlichen Erklärung. Überzählige Zertifikate können gemäß Art. 23 zur Verwendung im nächsten Zyklus zurückgekauft werden.

Sanktionsregelung
Per Art 26

Die Nichtabgabe der Erklärung oder der Zertifikate löst Sanktionen aus, die sich an der Sanktion für Emissionsüberschreitungen im EU-EHS orientieren, zuzüglich Zinsen. Wiederholte oder schwere Zuwiderhandlungen wirken kumulativ.

Mandat

Beginnen Sie das zwölfwöchige Mandat.

Das Mandat beginnt mit einer schriftlichen Bereitschaftsanalyse. Keine Phase wird ohne Bestätigung des Umfangs vorangetrieben. Das Mandat endet mit der Übergabe der maschinenlesbaren XML-Datei und des Nachweispakets an Ihren EU-Einführer.