Leitfaden 02
So funktionieren CBAM-Erklärungen
Die XML-Datei, ihr Inhalt, wer sie vorlegt, und das CBAM-Register.
Abschnitt 01
Die XML-Datei
Eine CBAM-Erklärung ist kein Formular und keine Tabelle. Sie ist eine strukturierte XML-Datei, die dem von der Kommission für das CBAM-Register veröffentlichten Schema entspricht. Das Schema legt die Elemente, Datentypen und Codelisten fest, die die Datei verwenden muss, und das Register validiert jede Einreichung anhand dieses Schemas, bevor es sie annimmt.
Da das Format starr ist, führt ein einziger nicht übereinstimmender Code, ein fehlendes Element oder ein fehlerhafter Wert dazu, dass das Register die Datei zurückweist. Die XML-Datei ist das entscheidende Ergebnis; alles Vorgelagerte dient dazu, sie korrekt zu erzeugen.
Abschnitt 02
Was sie enthält
Für jede Sendung enthält die Erklärung den KN-Code der Ware, das Ursprungsland, die Menge und die grauen Emissionen (direkt und, sofern erforderlich, indirekt), ausgedrückt je Tonne Erzeugnis und insgesamt. Sie erfasst außerdem den Produktionsweg, die Bestimmungsmethode (tatsächliche Werte oder Standardwerte) sowie jeden im Ursprungsland bereits gezahlten CO2-Preis, der für einen Abzug in Betracht kommt.
Durchführungsverordnung (EU) 2025/2547
Legt die Methoden zur Berechnung der grauen Emissionen von Waren fest, die für den endgültigen Zeitraum angemeldet werden.
Abschnitt 03
Wer sie vorlegt
Der EU-Einführer ist der registrierte Anmelder. Er besitzt die Zulassung, legt die Erklärung vor und gibt die Zertifikate zurück. Ein Hersteller außerhalb der EU kann nicht beim CBAM-Register vorlegen; seine Rolle besteht darin, seinem EU-Kunden geprüfte Emissionsdaten bereitzustellen.
Verordnung (EU) 2023/956, Art. 6 und Art. 10
Der zugelassene CBAM-Anmelder legt die jährliche CBAM-Erklärung vor; Betreiber von Anlagen in Drittländern können ihre Daten registrieren, damit sie von Anmeldern verwendet werden können, legen die Erklärung jedoch nicht vor.
Carbon Mandate steht zwischen beiden. Wir erstellen und kontrollieren die Daten und die XML-Datei in der Sprache und im lokalen Kontext des Herstellers und übergeben dem EU-Einführer dann ein vorbereitetes Paket zur Vorlage. Ersteller, nicht Partei, die die Erklärung vorlegt; niemals die Prüfstelle.
Abschnitt 04
Das CBAM-Register
Das CBAM-Register ist das zentrale System der Kommission für den endgültigen Zeitraum. Anmelder authentifizieren sich, laden die XML-Erklärung hoch und verwalten darüber ihr Zertifikatskonto. Das CBAM-Register führt bei der Einreichung eine Schema- und Geschäftsregelvalidierung durch und gibt Fehler zurück, die behoben werden müssen, bevor die Erklärung angenommen wird.
Eine fehlerfreie Annahme beim ersten Versuch hängt vollständig davon ab, dass die Datei korrekt ist, bevor sie das CBAM-Register erreicht - das ist die Arbeit, die vor der Vorlage geschieht, nicht während ihr.