Leitfaden 08
So erstellen Sie eine CBAM-Erklärung
Der Ablauf von den Rohproduktionsdaten bis zum vorbereiteten Paket - und wer für welchen Schritt verantwortlich ist.
Schritt 01
Anwendungsbereich festlegen
Die Erstellung beginnt damit, festzulegen, was in den Anwendungsbereich fällt. Für jede in die EU bestimmte Sendung sind die Ware, ihre Einreihung, die Anlage, die sie hergestellt hat, und der Berichtszeitraum, in den sie fällt, zu bestimmen. Eine Sendung, die nicht in den Anwendungsbereich fällt, kostet in dieser Phase nichts, wenn man sie ausschließt, und ist teuer zu entwirren, sobald die Daten zusammengestellt sind.
Der Anwendungsbereich wird je Anlage und je Ware festgelegt, nicht je Lieferung. Eine Anlage, die drei Waren herstellt, ergibt drei Datensätze, und jeder davon trägt seinen eigenen Produktionsweg und seine eigenen Emissionswerte.
Schritt 02
Produktionsdaten erheben
Die Eingangsdaten kommen aus dem Werk, nicht aus dem Büro. Produktionsmengen, Brennstoff- und Stromverbrauch, Prozessinputs sowie alle Mess- oder Zählerdaten für den Berichtszeitraum. Wird ein Vorläuferstoff zugekauft und nicht am Standort hergestellt, müssen dessen eigene Emissionsdaten vom Lieferanten kommen, und diese Anfrage hat in der gesamten Abfolge meist die längste Vorlaufzeit.
Erheben Sie die Daten anhand der Felder, die die Erklärung benötigt, nicht anhand dessen, was das Werk zufällig erfasst. Leitfaden 02 legt dar, was eine Erklärung enthält.
Schritt 03
Emissionen bestimmen
Liegen die Eingangsdaten vor, werden die Emissionen den einzelnen Waren nach den von der Kommission festgelegten Berechnungsmethoden zugeordnet. Hier gehen tatsächliche Werte und Standardwerte auseinander: tatsächliche Werte müssen durch die zugrunde liegenden Werksdaten gestützt werden, Standardwerte nicht, und die hier getroffene Wahl ist in der Datei neben den daraus erzeugten Werten festzuhalten.
Durchführungsverordnung (EU) 2025/2547
Legt die Methoden zur Berechnung der grauen Emissionen von Waren fest, die für den endgültigen Zeitraum angemeldet werden.
Die Bestimmung ist ein Arbeitsschritt, keine Formalie. Ein Wert, der nicht auf einen Produktionsnachweis zurückgeführt werden kann, ist ein Wert, der einer späteren Überprüfung nicht standhält.
Schritt 04
Zusammenstellen und validieren
Die Daten werden anschließend in die XML-Erklärung geschrieben und gegen das Schema kontrolliert, bevor sie überhaupt in die Nähe des CBAM-Registers gelangen. Die Validierung ist mechanisch: Elemente, Datentypen und Codelisten stimmen mit dem Schema überein oder eben nicht. Jeder hier gefundene Fehler ist ein Fehler, den das CBAM-Register nicht mehr zurückweisen kann.
Dies ist der Schritt, den Carbon Mandate ausführt. Leitfaden 07 geht die Datei Element für Element durch.
Schritt 05
Übergabe an den Einführer
Das fertige Paket geht an den EU-Einführer, der es einreicht und das Zertifikatskonto verwaltet. Ein Hersteller außerhalb der EU kann nicht selbst beim CBAM-Register einreichen, daher ist die Übergabe nicht optional - sie ist der letzte Schritt des Verfahrens, und das Paket muss zu diesem Zeitpunkt vollständig sein.
Carbon Mandate erstellt und kontrolliert die Daten und die XML-Datei; der Einführer legt sie vor. Ersteller, nicht Partei, die die Erklärung vorlegt; niemals die Prüfstelle.