CBAM nach Netzintensität
für Stromexporteure
Kohlenstoffintensität des Herkunftsnetzes, angemeldet gemäß dem Standardwert nach Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621.
Reg (EU) 2023/956 · IR (EU) 2025/2621 Annex III · IR (EU) 2025/2620 · CN 2716 00 00
DREI WEGE ZUM EMISSIONSFAKTOR: ANHANG III
Tatsächliche Faktoren unterhalb des Netz-Standardwerts sind nur zulässig, wenn die kumulativen Nachweise nach Anhang III vorliegen. Fehlen sie, fällt die Anmeldung auf den Emissionsfaktor des Netzes des Herkunftslandes zurück. Für Strom gilt nach der Verordnung (EU) 2025/2620 keine Anpassung für die kostenlose Zuteilung. Die Zertifikatspflicht gilt für den vollen, stufenweise eingeführten Anteil der grauen Bruttoemissionen.
DAS PRODUKT IST DIE ENERGIE: KN 2716 00 00
Elektrische Energie fällt unter eine einzige CBAM-Position (KN 2716 00 00) und wird physisch in das Zollgebiet der EU eingeführt. Anders als bei Stahl, Aluminium oder Zement gibt es keine Produktionsstückliste und keine Vorläuferstoffkette. Die graue Emission ist die Erzeugung selbst, und die bestimmende Variable ist die Kohlenstoffintensität des Netzes, aus dem der Strom stammt.
Sind tatsächliche Daten nicht verfügbar, gilt als Standardwert der Emissionsfaktor des Netzes des Herkunftslandes (ein Fünfjahresdurchschnitt der jährlichen CO₂-Intensität, aus IEA-Quellen und gewichtet nach fossiler Erzeugung) gemäß Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 der Kommission, angewandt über Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956. Die veröffentlichten länderspezifischen Faktoren finden sich im CBAM-Datenhub Strom; diese Seite gibt keine volatilen Zahlen wieder.
WAS DIE XML-DATEI ENTHALTEN MUSS
ANLAGENDATEN
- Herkunftsland (Netz)
- Weg zum Emissionsfaktor (Netz / PPA / Direktleitung)
- Erzeugungsquelle, sofern tatsächliche Daten gelten
- Messreferenz
- Berichtszeitraum
WARENDATEN
- KN-Code 2716 00 00
- Netto-Elektrizitätsmenge (MWh)
- Warenbezeichnung: elektrische Energie
- Maßeinheit (MWh)
- Netzverknüpfungspunkt
EMISSIONSDATEN
- Emissionsfaktor des Herkunftsnetzes (tCO₂/MWh)
- Standardwert- oder Ist-Wert-Basis
- Graue Emissionen (tCO₂)
- Nachweisreferenz für Ist-Wert-Angaben
GEZAHLTER CO₂-PREIS
- Im Herkunftsland gezahlter CO₂-Preis
- Abzugsbetrag
- Angewandte Rückerstattungen
- Währung
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FAQ
Häufige Fragen von Exporteuren außerhalb der EU.
Wie werden CBAM-Emissionen für importierten Strom berechnet? Gibt es einen produktspezifischen Standardwert wie bei Stahl?
Nein. Strom ist kein Fertigungserzeugnis mit einem produktspezifischen Wert für graue Emissionen. Das Produkt ist die Energie selbst, und die Emission entsteht bei ihrer Erzeugung, ausgedrückt in tCO₂ pro MWh. Sind keine tatsächlichen Daten verfügbar, gilt als Standardwert der Emissionsfaktor des Stromnetzes des Ursprungslands (ein Fünfjahresdurchschnitt der jährlichen CO₂-Intensität aus IEA-Daten, gewichtet nach der Erzeugung aus fossilen Brennstoffen) gemäß Anhang III der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 der Kommission. Dieselbe importierte MWh trägt daher je nach nationalem Stromnetz, aus dem sie stammt, sehr unterschiedliche graue Emissionen.
Wann darf ich einen tatsächlichen Emissionsfaktor unterhalb des Netz-Standardwerts angeben?
Nur unter engen Voraussetzungen. Ein tatsächlicher Faktor ist zulässig, wenn der Strom im Rahmen einer qualifizierenden Strombezugsvereinbarung mit einer erneuerbaren Quelle oder über eine direkte technische Verbindung zu einer bestimmten erzeugenden Anlage geliefert wird. Beide Wege erfordern die kumulativen Nachweise nach Anhang III: zugesicherte Vertragsmenge, Messung sowohl am Erzeugungs- als auch am Einfuhrpunkt und keine physische Netzüberlastung zwischen beiden. Ohne diese Nachweiskette fällt die Erklärung auf den Emissionsfaktor des Stromnetzes des Ursprungslands zurück.
Mein EU-Importeur fragt nach einer XML-Datei. Was erzeugt Carbon Mandate tatsächlich?
Carbon Mandate erstellt maschinenlesbares CBAM-XML auf Basis des Netzes des Ursprungslands, kontrolliert anhand der von der Kommission festgelegten Erklärungsstruktur. Die Kommission hat noch kein endgültiges XSD für die Jahreserklärung veröffentlicht. Wir sind der Ersteller, nicht die Partei, die die Erklärung vorlegt: Ihr EU-Importeur übermittelt die Datei als zugelassener CBAM-Anmelder an das CBAM-Register, und wir sind niemals die Prüfstelle. Wir erzeugen eine XML-Erklärung, keinen PDF-Bericht und keine Tabellenvorlage.
Live-Demonstration
Sehen Sie die XML-Datei live erstellt - in 20 Minuten
Keine Folien. Kein Verkaufsgespräch. Wir öffnen eine echte CBAM-Datei aus Ihrem Sektor, führen dieselben Kontrollen durch, die wir bei jeder Erklärung durchführen, und zeigen Ihnen die XML-Datei, die wir erzeugen.