Wasserstoff
Im AnwendungsbereichWasserstoff als Ware des Anhangs I ab 2026.
Schätzen Sie Ihre jährlichen Zertifikatskosten oder validieren Sie eine bestehende XML-Datei, bevor Ihr EU-Importeur es tut. Beide Werkzeuge sind kostenlos.
KOSTENLOSES EXPOSITIONSINSTRUMENT · WASSERSTOFF
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Wasserstoff als Ware des Anhangs I ab 2026.
WIE MÖCHTEN SIE BEGINNEN?
Die veröffentlichten Standardwerte nach Anhang I für diesen Sektor und die Regeln, anhand derer jede XML vor der Freigabe kontrolliert wird.
| Land | Route | tCO₂e/t | CN |
|---|---|---|---|
| Türkei | GREY | 10.82 | 2804 10 00 |
| Indien | GREY | 14.03 | 2804 10 00 |
| China | GREY | 26.64 | 2804 10 00 |
| Südkorea | GREY | 14.03 | 2804 10 00 |
| Ukraine | GREY | 10.82 | 2804 10 00 |
| Brasilien | GREY | 10.82 | 2804 10 00 |
| Ägypten | GREY | 10.82 | 2804 10 00 |
| Indonesien | GREY | 10.82 | 2804 10 00 |
Dargestellt ist der Pfad für GRAUEN Wasserstoff. Die Pfade BLAU und GRÜN stehen noch bis zur amtlichen Veröffentlichung aus.
Quelle: VO (EU) 2025/2621 Anhang I · PDF-verifiziert · carbonmandate.com
25 Regeln insgesamt · vollständiger Regelsatz bei jedem Scan angewandt
Ammoniak (KN 2814) fällt gemäß Anhang II in den Sektor Düngemittel, mit eigenen Standardwerten und eigenen Vorschriften zur N₂O-Berichterstattung.
Mit Wasserstoff als Reduktionsmittel hergestelltes direktreduziertes Eisen wird unter Eisen und Stahl angemeldet: KN 72 und KN 73, Anhang IV.
EFTA-Staaten, die mit dem EU-Emissionshandelssystem verbunden sind, sind von CBAM befreit. Für Wasserstoff mit Ursprung in diesen vier Ländern ist keine Erklärung erforderlich.
Im Rahmen der aktiven Veredelung eingeführter Wasserstoff zieht die Veredelungserzeugnisse (Synthesegase, E-Fuels) in den CBAM-Anwendungsbereich hinein, selbst wenn der nachgelagerte KN-Code nicht gesondert aufgeführt ist. Verordnung (EU) 2023/956, Artikel 2 Absatz 1.
Jede der nachstehenden Fristen ist durch die Verordnung (EU) 2023/956 in der durch die Verordnung (EU) 2025/2083 geänderten Fassung festgelegt. Planen Sie Buchungen bei der Prüfstelle, ACD-Anträge und die Erhebung von Lieferantendaten anhand des nachstehenden regulatorischen Kalenders - nicht anhand des Geschäftsjahres.
Quelle: Verordnung (EU) 2023/956 in der durch die Verordnung (EU) 2025/2083 geänderten Fassung
Laden Sie Ihre Daten hoch oder führen Sie eine Kontrolle einer vorhandenen XML-Datei durch.
Wasserstoff und Strom sind die einzigen CBAM-Sektoren, die von der De-minimis-Befreiung ausgenommen sind. Jede Sendung zählt, unabhängig von der Menge. (Verordnung (EU) 2025/2083, Artikel 2 Absatz 3a.)