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CBAM CERT · Q2 2026€75.28/tSURRENDER30 SEP 2027CERT PURCHASE OPENS1 FEB 2027Reg (EU) 2023/956ACTIVEIR (EU) 2025/2621ACTIVEIR (EU) 2025/2620ACTIVEReg (EU) 2025/2083ACTIVEXSDMONITOREDSECTORS IN SCOPE6
CN 2804 · WASSERSTOFF

Sehen Sie Ihre CBAM-Exposition für Wasserstoff.

Schätzen Sie Ihre jährlichen Zertifikatskosten oder validieren Sie eine bestehende XML-Datei, bevor Ihr EU-Importeur es tut. Beide Werkzeuge sind kostenlos.

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  • Keine Registrierung

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Wasserstoff

Im Anwendungsbereich

Wasserstoff als Ware des Anhangs I ab 2026.

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Alle Branchen

Emissionsdaten · Validierung

Die veröffentlichten Standardwerte nach Anhang I für diesen Sektor und die Regeln, anhand derer jede XML vor der Freigabe kontrolliert wird.

Standardemissionswerte nach Anhang I
LandRoutetCO₂e/tCN
TürkeiGREY10.822804 10 00
IndienGREY14.032804 10 00
ChinaGREY26.642804 10 00
SüdkoreaGREY14.032804 10 00
UkraineGREY10.822804 10 00
BrasilienGREY10.822804 10 00
ÄgyptenGREY10.822804 10 00
IndonesienGREY10.822804 10 00

Dargestellt ist der Pfad für GRAUEN Wasserstoff. Die Pfade BLAU und GRÜN stehen noch bis zur amtlichen Veröffentlichung aus.

Quelle: VO (EU) 2025/2621 Anhang I · PDF-verifiziert · carbonmandate.com

Auf diesen Sektor angewandte Validierungsregeln
HY-01Angemeldeter KN-Code stimmt nicht mit 2804.10 (Wasserstoff) überein - die Prüfstelle wird ablehnen.error
HY-02Wurzelelement reportingPeriod fehlt - für jede Erklärung erforderlich.error
HY-03EORI des Herstellers entspricht nicht dem Formatmuster des Mitgliedstaats.warning
HY-04Die gesamten grauen Emissionen können bei der angemeldeten Produktionsmenge nicht null sein.error
HY-05calculationMethodId fehlt - Anhang IV verlangt die ausdrückliche Angabe der verwendeten Methode.error
HY-06productionPathway fehlt - die Angabe des Pfads grau/blau/grün ist für Wasserstoff verpflichtend.error

25 Regeln insgesamt · vollständiger Regelsatz bei jedem Scan angewandt

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Sektorgrenze
Aktive Veredelung

Im Rahmen der aktiven Veredelung eingeführter Wasserstoff zieht die Veredelungserzeugnisse (Synthesegase, E-Fuels) in den CBAM-Anwendungsbereich hinein, selbst wenn der nachgelagerte KN-Code nicht gesondert aufgeführt ist. Verordnung (EU) 2023/956, Artikel 2 Absatz 1.

Regulatorischer Kalender

Die Termine, die die Verbindlichkeit bewegen.

Jede der nachstehenden Fristen ist durch die Verordnung (EU) 2023/956 in der durch die Verordnung (EU) 2025/2083 geänderten Fassung festgelegt. Planen Sie Buchungen bei der Prüfstelle, ACD-Anträge und die Erhebung von Lieferantendaten anhand des nachstehenden regulatorischen Kalenders - nicht anhand des Geschäftsjahres.

  • 1. Jan. 2026Definitiver Zeitraum begonnen-
  • 31. März 2026Frist für verspätete ACD-Anträge-
  • 1. Feb. 2027Erwerb von CBAM-Zertifikaten beginnt-
  • 30 Sep 2027Erste jährliche CBAM-Erklärung fällig-

Quelle: Verordnung (EU) 2023/956 in der durch die Verordnung (EU) 2025/2083 geänderten Fassung

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Keine 50-Tonnen-Befreiung für Wasserstoff.

Wasserstoff und Strom sind die einzigen CBAM-Sektoren, die von der De-minimis-Befreiung ausgenommen sind. Jede Sendung zählt, unabhängig von der Menge. (Verordnung (EU) 2025/2083, Artikel 2 Absatz 3a.)