EXPORTEUR · ÜBERGABE AN IMPORTEUR · CBAM
Was Ihr EU-Importeur von Ihnen benötigt
Ihr Importeur ist der Anmelder. Er legt die Erklärung beim CBAM-Register vor und trägt die Haftung für deren Inhalt. Alles darin stammt von Ihnen. Dies sind die Daten, die er je Warenposition benötigt, und das Format, das die Übergabe übersteht.
Was Ihr Importeur benötigt
Die Produktionsstätte muss identifizierbar sein, nicht nur benannt
Eine Erklärungsposition ist mit der Anlage verknüpft, in der die Waren hergestellt wurden, nicht mit Ihrem Unternehmen als Ganzem und nicht mit der Sendung. Ihr Importeur benötigt für jede Produktionsstätte die Kennungen des Betreibers und der Anlage, und diese müssen über jedes Quartal, in das Sie liefern, stabil bleiben. Wechseln Sie eine Stätte mitten im Jahr, ohne es ihm mitzuteilen, bricht die Erklärung auf eine Weise, die er erst im Register bemerkt.
Jede Warenposition trägt ihre eigene Emissionsgrundlage
Graue Emissionen werden je Warenposition auf den KN-Code deklariert, nicht über eine Rechnung hinweg gemittelt. Für jede Position muss Ihr Importeur wissen, ob es sich bei der Zahl um Ihre tatsächlich gemessenen Emissionen oder um einen Standardwert handelt, und dies muss ausdrücklich angegeben werden - denn beides ist nicht austauschbar, und die Wahl bleibt aktenkundig. Direkte und indirekte Emissionen werden getrennt gemeldet; die indirekten folgen der Kohlenstoffintensität des am Standort tatsächlich bezogenen Stroms.
Ihre Einsatzstoffe tragen Emissionen, und diese müssen die Übergabe unversehrt überstehen
Stahl aus importiertem Roheisen trägt die grauen Emissionen des Roheisens. Ebenso Klinker in Zement, und ebenso jeder Vorläuferstoff oberhalb der von Ihnen versandten Waren. Die Kette muss vollständig bei Ihrem Importeur ankommen - jeder Vorläuferstoff mit seiner eigenen Emissionsgrundlage und seinem eigenen Ursprung - , denn eine zu einer einzigen Summe zusammengefasste Angabe lässt sich dort nicht mehr rekonstruieren. Das ist der Punkt, an dem eine Tabelle oder eine PDF-Zusammenfassung nicht mehr ausreicht.
Anhang II, Abschnitt A.1 Nummer 1 Buchstabe f der IR (EU) 2025/2547: Die grauen Emissionen eines Vorläuferstoffs werden den grauen Emissionen der hergestellten komplexen Ware hinzugerechnet, rekursiv wiederholt, wenn die Vorläuferstoffe selbst komplexe Waren sind. Ursprungs- und Emissionsdatensätze je Vorläuferstoff: Anhang II, Abschnitt E.
Was Sie tatsächlich senden, und in welchem Format
Ihr Importeur benötigt weder Ihr Produktionssystem noch Ihre Rechnungen oder einen erzählenden Bericht. Er benötigt eine strukturierte Erklärungsdatei, die er ohne erneute Eingabe einreichen kann: Identität der Anlage, Warenpositionen mit KN-Codes, Emissionsgrundlage je Position und die darunterliegende Kette der Vorläuferstoffe. Carbon Mandate erstellt diese Datei. Sie senden sie an Ihren Importeur. Ihr Importeur legt sie vor.
Wir erstellen die Erklärungsdaten Ihres Kunden als strukturiertes XML. Das CBAM-Register nimmt strukturierte Daten an, eingegeben oder hochgeladen, keine PDF-Berichte oder Vorlagen. Sobald die Kommission das Schema für die Jahreserklärung veröffentlicht, wird jede von uns erstellte Datei dagegen geprüft. Das erneute Eingeben Ihrer Daten per Hand macht die Übergabe anfällig, und jede erneute Eingabe ist eine Stelle, an der die Erklärung fehlerhaft werden kann. Wir erstellen, wir legen nicht vor. Der Importeur ist der Anmelder und legt die Erklärung selbst beim Register vor.
AUSFÜHRERPROTOKOLL
Sichern Sie sich Ihren Zugang zum europäischen Markt.
Lassen Sie nicht zu, dass Formatierungsfehler Ihre Ladung an der Grenze blockieren. Leiten Sie uns Ihre Produktionsaufzeichnungen weiter und stellen Sie Ihrem europäischen Einführer eine maschinenlesbare Einreichungsdatei bereit. Wir verarbeiten die Daten; Ihr Käufer nimmt die Vorlage vor.
Reg (EU) 2023/956 · IR (EU) 2025/2621 · IR (EU) 2025/2620 · Reg (EU) 2025/2083Kein Exporteur? Wenn Sie der EU-Importeur sind, der diese Dateien erhält: Lösungen für Importeure